AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radio Arabella München, Studiobetriebsgesellschaft mbH


  1. Für alle Hörfunk-Werbeaufträge (Spotwerbung, Sonderwerbeformen etc.) gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen sowie die jeweils geltende Preisliste, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Für jegliche sonstigen Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in entsprechender Weise.
  2. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH („Radio Arabella“) verbindlich. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für genau namentlich genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung für mehr als einen Werbungtreibenden innerhalb eines Werbeauftrags (Verbundwerbung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Radio Arabella.
  3. Radio Arabella behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich Radio Arabella vor, einzelne Ausstrahlungen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlung von Werbesendungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 10. Erfolgt die Zurückweisung eines Auftrags oder von Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er unverzüglich für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ansonsten bleibt es bei der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.
  4. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von Radio Arabella vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss spätestens acht Wochen vor dem ersten Tag der Ausstrahlung bei Radio Arabella eingehen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht auch bei Einhaltung dieser Frist nicht.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen für die Werbespots inklusive Einschalt- sowie Motivpläne und Tonträger rechtzeitig, mindestens sieben Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin Radio Arabella zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überprüfung der Sendeunterlagen durch Radio Arabella besteht nicht. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die vereinbarte Sendezeit voll in Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.
  6. Soweit Radio Arabella für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots vornimmt, werden alle anfallenden Fremdkosten, wie z.B. für Texter, Agentur, etc. sowie die mit dem Auftraggeber für die Werbespotproduktion vereinbarte Vergütung, getrennt in Rechnung gestellt. Die Produktionskosten sind sofort zur Zahlung fällig. Urheber, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion entstehen, werden dem Auftraggeber nur insofern zur Nutzung übertragen, wie er sie im Rahmen des Auftrags zur Nutzung des Werbespots benötigt. Weitergehende Nutzungsrechtübertragungen sind damit nicht verbunden.
  7. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbesendungen und stellt Radio Arabella von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter, insbesondere von werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen, frei. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche zur Verwertung und Nutzung im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf dem von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, mit Ausnahme der Senderechte für GEMA-Repertoire, verfügt und sie zur Auftragsdurchführung übertragen kann. Er überträgt Radio Arabella sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an dem Gegenstand des Werbeauftrags, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit GEMA/GVL erforderlichen Angaben mitzuteilen. Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen des Auftraggebers evtl. anfallende GEMA- bzw. GVL-Gebühren werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
  8. Die vereinbarten Sendezeiten oder sonstigen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden – es sei denn, sie sind ausschließlich verlangt und von Radio Arabella schriftlich bestätigt worden.
  9. Soweit Werbesendungen mit erheblicher technischer Minderqualität ausgestrahlt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung im entsprechenden Verhältnis zum Maß der qualitativen Beeinträchtigung. Vor einer Minderung ist Radio Arabella zu einer Ersatzausstrahlung berechtigt. Der Auftraggeber hat Radio Arabella schriftlich zur Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht diese Frist oder ist die Werbesendung erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne von Satz 1, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung. Soweit der Auftrag in beiden Fällen gänzlich ausgefallen ist, ist der Auftraggeber zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu prüfen und Radio Arabella alle offensichtlichen Mängel binnen zwei Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen sämtliche Ansprüche. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt.
  10. Für Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet Radio Arabella, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vertreter und Gehilfen. Bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren adäquaten Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Nettoauftragswerts.
  11. Die Sendeaufträge werden am Monatsende nach Ausstrahlung in Rechnung gestellt, wobei sich die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer verstehen. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Ansonsten ist die Rechnung ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Bei jeglichem Zahlungsverzug ist Radio Arabella berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags zurückzustellen bzw. neue Aufträge nicht auszuführen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
  13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Online-Werbeschaltungen


  1. Für alle Verträge über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet, zum Zwecke der Veröffentlichung und Verbreitung, . auf den Websites von Radio Arabella gelten ausschließlich die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen.
  2. Werbemittel im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:
    - Bildern, Texten, Tonfolgen und Bewegtbildern;
    - aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber vorgegeben wird (Link).
    Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.
  3. Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet Radio Arabella nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
  4. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an Radio Arabella alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
  5. Ein von Radio Arabella zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei
    - Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware;
    - Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;
    - Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten;
    - unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste;
    - Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
  6. Ergänzend zu diesen zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Online-Werbeschaltungen die vorstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, insbesondere auch in Bezug auf Gewährleistungsbestimmungen.
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